1. Eine Stornierung durch den Gast bis spätestens 3 Monate vor Ankunftstag ist bei Rückerstattung von 50 % der gezahlten Anzahlung möglich. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Bei späterer Stornierung des Beherbergungsvertrages wird die Anzahlung nicht erstattet und der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in Unterkünften ohne zusätzliche Leistungen 5 %. Bei erfolgter Zahlung über eine externe Buchungsplattform und/oder einen externen Finanzdienstleister verringert sich der Erstattungsbetrag um die von diesen einbehaltenen Gebühren.
Hat ein Dritter (ggfls. der Arbeitgeber) die Unterkunft für den Gast bestellt, so haftet dieser gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Stornierung das nicht in Anspruch genommene Quartier anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu einer anderweitigen Vermietung hat der Gast den für die Dauer des Vertrages geforderten Betrag zu zahlen. Jede Stornierung hat zusätzlich die Berechnung einer Aufwandsentschädigung von Euro 50,00 zur Folge. Der Gastgeber kann den Beherbergungsvertrag bis zu einer Woche vor Anreise nur dann kündigen, wenn durch höhere Gewalt oder aus anderen nicht vom Gastgeber vertretbaren Gründen das Quartier objektiv nicht mehr beziehbar ist. Bei Erstattung des vollen, bis dahin gezahlten Betrages gem. Pkt.1 Satz 5 ist jede weitere Haftung ausgeschlossen.
2. Die Unterkünfte sind nur durch die bei der Buchung angemeldete Anzahl von Personen zu benutzen.
3. Niemand mag Schimmel und vertrocknete Pflanzen in der Unterkunft. Zur Vermeidung von Feuchtschäden und Schimmelbildung erfolgt deshalb ggfls., ab ca. 11 Uhr (bzw. nach Absprache mit den Bewohnern) durch das Hauspersonal die Pflege der der sanitären Anlagen, sowie das erforderliche Stoßlüften aller zum Objekt gehörenden Räume. Nach 14 Tagen Aufenthaltsdauer erfolgt in den Unterkünften ein Wechsel der Bettwäsche. Die Zustimmung zum Betreten der Unterkunft – erforderlichenfalls auch während der Abwesenheit der Gäste - durch das Hauspersonal ist Vertragsbestandteil. Wertsachen sollten im bereitgestellten Safe der Unterkunft deponiert werden.
4. Die der Vertragsdauer entsprechende Nutzungspauschale in unseren Unterkünften beinhaltet bei Preis-Alternative a) keinen Energie-Verbrauch. Die benötigte Elektrizität im Handwerker-Gästehaus ist komplett prepaid über Münzautomaten zu entrichten oder im Voraus zusätzlich mit einer Pauschale (Preis-Alternative 2) zu entrichten.
5. Haftung: Da sich die Unterkunft auf einem landwirtschaftlich geführten Pferdebetrieb befindet, auf dem zahlreiche Tiere ihr Zuhause haben, vereinbaren Gast und Gastgeber ausdrücklich, dass Mietminderungen und/oder Haftungsansprüche ausgeschlossen sein sollen im Falle von: a) Geruchs- und/oder Geräuschbelästigungen, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb und/oder die Tiere verursacht sind. b) individuell auftretenden allergischen Reaktionen des Gastes und/oder dritter Personen, die sich auf Einladung des Gastes in den Unterkünften aufgehalten haben. Bei behördlichem Ausfall von Wasser und Strom können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Ebenso nicht bei Ausfall von technischen und elektrischen Geräten jeglicher Art (jedoch ist der Gastgeber bemüht, die vorhandenen Geräte so schnell als möglich reparieren zu lassen oder zu ersetzen.
Die Ausstattung der Unterkünfte besteht aus handelsüblichem Mobiliar und ist für die sachgemäße Nutzung normalgewichtiger Personen ausgelegt. In davon abweichenden Fällen ist die Haftung des Gastgebers für Schäden an der körperlichen Unversehrtheit des Gastes ausgeschlossen. Die Gäste benutzen Haus und Grundstück auf eigene Gefahr! Der Gastgeber lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle innerhalb und außerhalb des Hauses ab, er haftet ebenfalls nicht für Schäden, die auf Park- und Abstellplätzen, welcher Art auch immer, entstehen. Er haftet ebenso nicht für entgangene oder geminderte Urlaubsqualität und Schäden bei Diebstahl, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Bauarbeiten, Unwetter und dessen Folgen sowie für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Wespen, Hornissen u.a. freilebende Insekten. Die Haftung des Gastgebers wird auf solche Schäden beschränkt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Im Übrigen wird die Haftung des Gastgebers auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Höhe der Summe, für welche der Gastgeber haftbar gemacht werden kann, ist niemals höher als die vereinbarte Mietsumme. Sollten Mängel am Haus oder am Inventar vorhanden sein, so sind diese dem Gastgeber od. einer beauftragten Person innerhalb von 24 Stunden nach Bezug der Unterkunft mitzuteilen. Sollten die bereits vorhandenen Mängel nicht mitgeteilt werden, könnten diese u.U. zu Lasten des Gastes gehen.
6. Sorgfaltspflicht des Gastes: Der Gast verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und insbesondere Vorsorge zu treffen, grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen die über eine normale Beanspruchung hinausgehen, auch noch nach Abreise der Gäste herausstellen, ist der Gastgeber berechtigt, die Reparaturkosten bzw. die Kosten für den Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Hausgelände. Es gilt insbesondere aber auch für die Wiederbeschaffung von Bettwäsche, Matratzen, elektrischen Kleingeräten, sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Haus- und Zimmerschlüsseln. Der Gast selbst hat während seines Aufenthalts jederzeit für eine ordentliche Reinigung zu sorgen. Der Gast haftet für alle im Mietzeitraum entstandenen Schäden ohne Verschuldungsnachweis innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Auszug, auch soweit eine solche Beschädigung durch Kinder jeden Alters, Mitreisende, Haustiere oder Besucher erfolgte. Der Gast verpflichtet sich, einen entstandenen Schaden sofort zu melden und unverzüglich Ersatz zu leisten. Die Inbetriebnahme mitgebrachter privater Elektrogeräte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung durch den Gastgeber. Dem Gast wird geraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden an gemieteten Sachen beinhaltet, abzuschließen. Das Rauchen innerhalb des gesamten Handwerkerhauses ist nicht gestattet. Die Hausordnung ist zu beachten.
7. Am Abreisetag ist die Unterkunft besenrein, das Geschirr abgewaschen und in den Regalen/Schränken, die Küchenzeile incl. Kombi-Backofen sauber gereinigt und jeglicher Müll aus der Wohnung entfernt bis spätestens 10:00 Uhr zurückzugeben. Sofern diese Reinigungsarbeiten oder auch nur Teile davon durch hauseigenes Personal erbracht werden müssen, kommt eine außerordentliche Aufwandspauschale von € 40,00 pro Zimmer zur Anrechnung, die mit der geleisteten Kaution verrechnet werden kann. Da eine umfassende Wohnungsabnahme nicht binnen weniger Minuten bei Abreise durchgeführt werden kann, erfolgt die Abnahme der Wohnungen grundsätzlich nach Auszug der Gäste in der Zeit von 10 bis 14 Uhr am nächstfolgenden Arbeitstag durch das Hauspersonal.
8. Es ist eine Kaution für ein Einzelzimmer in Höhe von € 100,00 bei tageweisen Aufenthalten, bzw. € 455 bei Langzeitaufenthalten bei Anreise zu hinterlegen. Die Kaution wird nach beanstandungsfreier Rückgabe der Mietobjektes gem. Pkt. 6 bis 7 innerhalb von 10 Werktagen nach planmäßiger Abreise bargeldlos erstattet.
9. Zahlungsbedingungen: Die Wertstellung der Anzahlung von 30 % des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 3 Werktagen nach Buchungsbestätigung zu erfolgen. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung sofort bei Buchung fällig oder spätestens bei Anreise bezahlbar.
10. Gast und Gastgeber verpflichten sich, keine Bewertungen im Internet zu publizieren und alle Informationen zur Unterkunft vertraulich zu behandeln. (Für eine konstruktive Kritik steht der Gastgeber persönlich jederzeit zur Verfügung. Wir sind bemüht, Wünsche unserer Gäste umzusetzen, doch Negativ-Bewertungen in Bewertungsforen des Internets oder auf Vermieterportalen - auch in anonymisierter Form - sind, weil wenig hilfreich, sondern geschäftsschädigend, unbedingt zu unterlassen. Jeder Zuwiderhandlung werden Schadenersatzforderungen und weitere rechtliche Konsequenzen folgen.
11. Die ausgehändigte Hausordnung und die Anleitung zur Mülltrennung sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Nichtbeachtung unserer Vertragsbedingungen hat beim ersten Verstoß eine Abmahnung, beim zweiten Verstoß die Annullierung des Vertrages zur Folge. In jedem Fall von Annullierung bleibt der Anspruch auf die vertraglich geschuldeten Beträge bestehen, es sei denn, die Unterkunft ließe sich in der verbleibenden Zeit noch ersatzweise anderweitig vermieten.
12. Der Vertrag wird ohne gegenseitige Leistungsverpflichtungen wegen Unmöglichkeit aufgehoben, sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreisetermin
a) behördliche Verbote die Aufnahme von Gästen unmöglich machen oder
b) Quarantäne-Pflichten aufgrund einer Einreise aus Risikogebieten innerhalb und außerhalb Deutschlands, die Unterbringung - wegen unvermeidbarer Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen - andere Gäste gesundheitlich beeinträchtigen könnte.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Toppenstedt, September 2022